14.08.2013
5 Punkte rund um das Thema Hagel an Solarmodulen
energynet.de und ENVARIS veröffentlichen die 5 wichtigsten Punkte rund um das Thema Hagelschlag an Photovoltaikmodulen.Liste der 5 Punkte bei Hagelschäden an Photovoltaikanlagen
1.) Standort
Die Korngröße und Häufigkeit von Hagelschlägen ist in der Regel vom jeweiligen Standort der Photovoltaikanlage abhängig. Daher sollte man sich bereits vor dem Bau der Photovoltaikanlage erkundigen, ob man ggf. in einer „Hagelregion“ wohnt. Erste Information darüber finden Sie in der Broschüre der Swiss Re aus dem Jahr 2010 unter diesem Link (pdf-Datei).
2.) Versicherungsschutz
Achten Sie darauf, dass ein Hagelschaden an der Solaranlage z.B. durch eine Elektronikversicherung abgesichert ist. Die Versicherung sollte ebenfalls den Anschaffungswert der Solaranlage in der Versicherungssumme berücksichtigen. Auch empfiehlt es sich, sowohl die technischen Risiken einer Solaranlage als auch die Haftpflicht-Risiken abzusichern. Daher wäre darauf zu achten, dass die Versicherungsbedingungen die Erstattung der entgangenen Einspeisevergütung enthält. Weitere Tipps zur Versicherung von Photvoltaikanlagen sind in einem anderen Beitrag zusammen gestellt.
3.) Herstellergarantie
Prüfen Sie bereits beim Kauf der Photovoltaikmodule, ob der Hersteller in seinen Garantiebedingungen die Aufrechterhaltung der Garantie nach einem Hagelschaden ausschließt. In Regionen mit starkem Hagelschlag, empfiehlt es sich daher beim Kauf der Module besonders darauf zu achten. Vor allem da Versicherungen bei wiederholtem Schaden von Ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen können und eine Neuversicherung durch ggf. erschwert werden kann.
4.) Zertifizierung
Es empfiehlt sich grundsätzlich, aber vor allem in besonders gefährdeten „Hagelregionen“ nur Photovoltaikmodule einzusetzen, die gemäß der Prüfnorm IEC 61215 Ed. 2 getestet wurden. Die Norm besagt, dass Photovoltaikmodule einer Prüfung, bei der das PV-Modul an elf unterschiedliche Stellen mit 25 Millimeter dicken Hagelkörnern und einer Geschwindigkeit von 82,8 Kilometern pro Stunde beschossen werden, standhalten müssen. Einige Hersteller gehen dabei noch einen Schritt weiter und führen sogenannte Großhageltests durch. Dabei werden PV-Module mit doppelt so großen Hagelkörnern (bis zu 55 Millimeter Durchmesser) und einer Geschwindigkeit von bis zu 122 km/h beschossen.
5.) Nach einem Schaden
Nach einem Hagelsturm besteht meistens die Frage, ob alle PV-Module in der Anlage defekt sind. Leicht fällt die Beurteilung bei Modulen die Glasbruch oder Löcher im Laminat aufweisen. Schwerer wird es bei optisch intakten Modulen, an denen keine erkennbaren Schäden vorhanden sind. Hier stellt sich oft die Frage nach Mikrorissen in den Zellen. Als ENVARIS empfehlen wir hier, zunächst einmal eine Bestandsaufnahme aller Module der PV-Anlage durch einen Sachverständigen durchzuführen zu lassen. Das Ergebnis der Begutachtung entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
1.) Weisen nur wenige bis gar keine Module Schäden auf, die durch einen Hagelschlag entstanden sein könnten, ist die Gefahr gering und die Module sollten keine Mikrorisse haben. Dem Weiterbetrieb der intakten Module steht damit nichts im Wege.
2.) Sind hingegen viele Module beschädigt, oder weisen einzelne Module starke Beschädigungen auf, sollte die Überprüfung der optisch noch intakten Module durch eine Elektrolumineszenz-Prüfung erfolgen. Die als beschädigt klassifizierten Module sollten dabei aussortiert werden.
Die richtige Vorgehensweise kann jedoch nur ein Sachverständiger vor Ort gemäß der vorgefunden Bedingungen entscheiden.
Der Servicedienstleiter ENVARIS bietet im Zuge der Elektrolumiszenz-Prüfung zwei unterschiedliche Methoden an. Mit einem mobilen Gerät können Photovoltaik-Module ohne Demontage schnell und effizient auf mögliche Schäden oder Auffälligkeiten untersucht werden. Sind größere Mengen an Modulen zu bearbeiten, ziehen die ENVARIS-Experten den Einsatz eines mobilen Testcenters vor. Dieses hat den großen Vorteil, dass Module neben der EL-Prüfung gleichzeitig einer Leistungsmessung und Thermografie-Aufnahme unterzogen werden können. Dafür müssen die Module jedoch im nicht installierten Zustand sein.
Link: http://www.energynet.de/2013/08/07/liste-der-5-punkte-bei-hagelschaeden-an-photovoltaikanlagen/