31.01.2012
Solarförderung, was ist in Spanien und Italien los?
Spanien setzt Solarförderung komplett aus, Italien stoppt Solarförderung auf AckerflächenSpanien setzt Solarförderung komplett aus
Nach den Turbulenzen in Italien haben nun auch Investoren auf dem spanischen Photovoltaik-Markt einen schweren Schlag zu verkraften. Die Regierung in Madrid hat die Förderung erneuerbarer Energien vorübergehend ausgesetzt. Für Altanlagen gelte aber Bestandsschutz.
Die spanische Regierung hat die Förderung für Photovoltaik und andere erneuerbare Energien vorübergehend ausgesetzt. Ab sofort gebe es keine Tarife für die Einspeisevergütung und es würden keine Zuschläge mehr zugewiesen, heißt es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Rödl & Partner. Ein entsprechendes Gesetz habe die Regierung am Samstag veröffentlicht. Die vorübergehende Aussetzung gelte seither; allerdings habe die Regierung keine Zeitdauer für das Moratorium angegeben, hieß es weiter. Nicht betroffen von der Neuregelung seien Anlagen, die in das Spezialregister RIPRE sowie deren Vorläufer PREFO eingetragen seien oder einen Tarif zugewiesen bekommen hätten.
„Es war zu erwarten, dass die neue spanische Regierung im Zuge der Maßnahmen zur Haushaltssanierung auch die Förderung für erneuerbare Energien auf den Prüfstand stellen wird“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. Dennoch sei wichtig, dass bestehende Anlagen von der Neuregelung nicht betroffen seien, um den Investoren Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. In der Vergangenheit hatte die spanische Regierung bereits mit Ankündigungen rückwirkender Kürzungen, speziell bei der Solarförderung, massiv für Verunsicherung gesorgt. Nach Angaben der Kanzlei wird derzeit in Spanien über eine Abnahmeverpflichtung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu einem Pool-Preis diskutiert. Dies würde für die Betreiber von Photovoltaik-, Wind- und anderen Erneubaren-Energienanlagen eine Abnahmegarantie ihres Stroms zu einem festgelegten Preis bedeuten. (Sandra Enkhardt)
Italien stoppt sofort Solarförderung auf Ackerflächen
Nach der jüngsten Ankündigung für das zweite Halbjahr 2012 kein Register für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu eröffnen, nun der nächste Schock für Italiens Solarbranche. Die Regierung streicht die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen – und zwar rückwirkend. Die Anwälte von Rödl & Partner halten die Änderungen des Wortlauts des Dekrets für einen Fehler, der im weiteren parlamentarischen Prozess wieder korrigiert wird.
Italiens Photovoltaik-Branche muss binnen weniger Stunden eine neue schlechte Nachricht verdauen. Zunächst die Ankündigung der Netzbehörde GSE, kein Register für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das zweite Halbjahr 2012 zu veröffentlichen, dann am Dienstag veröffentlichte die Regierung in Rom noch das Decreto-Legge (DL) Nr. 1/2012, wonach jegliche staatliche Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen entfällt. Der Artikel 65 des Dekrets regele, dass mit Inkrafttreten, Solarparks auf Ackerflächen „kein Recht auf Fördertarife“ haben, heißt es in einer Veröffentlichung der Anwaltskanzlei Rödl & Partner.
Bereits mit dem Conto Energia IV aus dem Juni 2011 gab es eine neue Regelung für Freiflächenanlagen auf Ackerland. Im Romani-Dekret war ein Übergangszeitraum bis zum 29.3.2012 vereinbart worden, in dem Solarparks auf Ackerflächen unter bestimmten Bedingungen weiter gefördert werden sollten. Dieser fragliche Absatz sei nun durch das DL 1/2012 gestrichen worden. „Eine weitere Regelung des Dekrets kann derzeit als nicht anders als dramatisch bezeichnet werden“, heißt es bei Rödl & Partner. Diese Übergangsfrist bis zum 29. März gelte nun mit der Neuregelung vom 24. Januar aber nicht mehr, dabei war ursprünglich geplant, sie nochmals zu verlängern. „Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist“, sagt Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner in Padua. „Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert", so Bartels weiter.
Das DL 1/2012 müsse nun binnen 60 Tagen in ein geltendes Gesetz umgewandelt werden. Falls dies nicht geschehe, entfiele die rückwirkende Regelung wieder. Aus Sicht von Rödl & Partner müsse das Dekret dringend korriert werden, auch um „um dramatische Folgen für die derzeit im Bau befindlichen Anlagen und eine entsprechende Klagewelle von Anlagenbetreibern zu vermeiden.“
Die Verbände laufen nach Aussagen von Andreas Lutz von New Energy Projects Sturm gegen das neue Dekret. „Angesichts dieser Rechtsunsicherheit ist derzeit höchste Vorsicht geboten beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen oder im Bau befindliche Anlagen“, so seine Einschätzung. Der Verband GIFI erklärte, dass man schwer verwundert sei über die weitere rückwirkende Maßnahme. (Sandra Enkhardt)
Quelle: photovoltaik-Magazin
Link Spanien: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/spanien-setzt-solarfrderung-komplett-aus_100007026/
Lnik Italien: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/italien-stoppt-sofort-solarfrderung-auf-ackerflchen_100007023/