27.01.2016

Photovoltaik - Freiflächenausschreibungen

Bundesregierung legt Bericht über Freiflächenausschreibungen vor.
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen vorgelegt. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist sie dazu verpflichtet (Paragraf 99 EEG), insbesondere mit Blick auf die Ermittlung der finanziellen Förderung sowie zur Menge der für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Ziele erforderlichen auszuschreibenden Strommengen oder installierten Leistungen. Allerdings könne eine abschließende Schlussfolgerungen aufgrund des kurzen Untersuchungszeitraums »noch nicht getroffen werden«, heißt es. Empfohlen werden indes unter anderem Anpassungen in Verfahrensfragen. So sollte das Nachrücken, »das die Endergebnisse der Ausschreibungsrunden zeitlich stark verzögert«, gestrichen werden. Die Zuschlagsmengen, die keine Zweitsicherheiten geleistet haben, sollten in den folgenden Runden auf das Ausschreibungsvolumen angerechnet werden. Zudem könne auf eine Vollmachtsurkunde bei gesetzlichen Vertretern von Unternehmen verzichtet werden. Der geforderte Nachweis aus dem amtlichen Liegenschaftskataster sollte überdies durch eine Eigenerklärung des Bieters ersetzt werden, dass ihm das Einverständnis des Flächeneigentümers zur Nutzung der Flächen vorliegt. »So kann Missbrauch beim Bieten für Projekte Dritter verhindert werden. Der genaue Standort wird auch weiterhin durch die Angabe der Flurstücknummer bestimmt.« Auch seien die bisherigen Begrifflichkeiten »bauliche Anlagen« und »Gewerbegebiete«, zu überprüfen, um mittels »einer klaren Definition der Freiflächenanlage in Bezug auf den Begriff der baulichen Anlage den Projektierern Rechtssicherheit zu geben, ob sie auf der von ihnen ins Auge gefassten Fläche eine Photovoltaikfreiflächenanlage errichten können«. © PHOTON
Quelle: Photon Newsletter