Gleichzeitig soll so das Stromnetz im Land Brandenburg entlastet werden. Die ILB nimmt seit dem 27.07.2018 Anträge für Förderung entgegen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt Privatpersonen aus Brandenburg bei der Anschaffung und Installation von Stromspeichern ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Grundbucheintrag nachgewiesen werden.
Die ILB unterstützt Stromspeicher mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von bis zu 50 Prozent und einem maximalen Zuschuss von 7.000 Euro. Zukünftige Speicherbesitzer können sich im Erstattungsprinzip Ihr Gerät fördern lassen. Dazu müssen SIe zunächst einen Antrag stellen und können nach Erhalt des Bescheides die Installation Ihres Speichers beauftragen. Nach Übermittlung der Rechnung und des Zahlungsnachweises (z.B. Konotauszug) erstattet die ILB dann den entsprechenden Förderbetrag.
Kaufpreis |
Förderung |
Eigenanteil |
8.000 EUR |
4.000 EUR (50%) |
4.000 EUR |
14.000 EUR |
7.000 EUR (50%) |
7.000 EUR |
20.000 EUR |
7.000 EUR (35%) |
13.000 EUR |
Interessenten können die Anträge für das 1000-Speicher-Programm ab 27.7.2018 ganz einfach über das Kundenportal auf der Internetseite der ILB stellen. Über die Internetseite können im Anschluss auch die Rechnung und der Zahlungsnachweis übermittelt werden. Für alle die den Antrag lieber in Papierform stellen wolle, können das auf postalischem Weg erledigen. Das 1000-Speicher-Programm 2018 läuft noch bis zum 31.12.2022.
Quelle ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg